Allgemeine Geschäftsbedingungen der Roschkov Media
Stand: Sep 2020
1. Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der „Roschkov Media“ (nachfolgend: “Roschkov Media“” genannt) und dem Auftraggeber, (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), gelten für alle Angebote und Leistungen der Roschkov Media ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.
Der Auftraggeber kann diese AGB unter der Adresse jederzeit aufrufen und ausdrucken oder speichern.
1.1 Allen von „Roschkov Media““ angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt.
1.2 Abweichende Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
1.3 Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen (auch E-Mail, Fax). Geschieht dies nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
2. Geltungsbereich
2.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von Roschkov Media erbracht werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen Roschkov Media und dem Auftraggeber abgewickelt werden. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn Roschkov Media mit dem Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.
2.2 Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt Roschkov Media von Ansprüchen Dritter frei.
2.4 Vertragspartner dieser AGB, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, können sowohl natürliche, juristische Personen, als auch rechtsfähige Personengesellschaften darstellen.
2.5 Mit der Auftragserteilung und des nicht erfolgten Widerspruchs erklärt der Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist.
3. Vertragssprache
3.1 Vertragssprache ist Deutsch.
3.2 Speicherung des Vertragstextes
3.4 Der vollständige Vertragstext wird digital gespeichert und kann vom Auftraggeber jederzeit eingesehen und angefordert werden. Infos zum Datenschutz finden Sie unter
4. Auftragserteilung
4.1 Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend.
4.2 Auftragserteilung und Annahme sowie ihre Änderung und Ergänzung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsschluss sind nur wirksam, wenn sie von Roschkov Media schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
4.3 An allen Roschkov Media Kunden zugänglich gemachten Unterlagen, behalten wir uns unser Eigentum, alle Urheberrechte und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen unsere Unterlagen in keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit uns jeweils geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlagen sind uns diese Unterlagen (einschließlich etwaiger Kopien) unverzüglich zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.
4.4 Alle an Roschkov Media überlassene oder von Roschkov Media angefertigte Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung der jeweiligen Leistung, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Filmmaterial, Fotoaufnahmen und Reinzeichnungen verwahren wir mit angemessener Sorgfalt über einen angemessenen Zeitraum. Ein Anspruch auf Verwahrung dieser Unterlagen und Dokumente besteht seitens unseres Kunden nicht, kann jedoch im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Sollten die vorgenannten Unterlagen und Dokumente versichert werden, hat der Kunde Roschkov Media dies schriftlich aufzugeben und die Versicherungsprämie zu tragen.
5. Kosten
5.1 Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Films. Er ist für Roschkov Media verbindlich, sofern der Film nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird.
5.2 Roschkov Media ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vor Produktionsbeginn, maximal jedoch 50% der Auftragssumme, zu fordern.
5.3 Eine Überschreitung des Honorars um bis zu 10% ist vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird Roschkov Media den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch Roschkov Media widerspricht.
5.4 Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann Roschkov Media gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.
5.5 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch Roschkov Media vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.
5.6 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Roschkov Media zurückzuführen sind.
5.7 Wird ein Drehtermin später als 10 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat Roschkov Media Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.
5.8 Sollte es nach Angebotsbestätigung zur kurzfristigen Absage kommen, so behalten wir uns vor, nach folgendem Schlüssel zu berechnen. Dabei müssen alle von uns bereits erbrachten Leistungen, Mietgebühren und Kosten Dritter die für das Projekt gebucht worden sind bezahlt werden, mindestens jedoch:
Eine Woche vor Auftragsbeginn –25% der Netto Angebotssumme
Drei Tage vor Auftragsbeginn – 40% der Netto Auftragssumme
Zwei Tage vor Auftragsbeginn – 50% der Auftragssumme
Ein Tag vor Auftragsbeginn – 75% der Auftragssumme
Am Tag des Auftrags: – 100% der Auftragssumme
Dieser Schlüssel greift nicht bei Krankheit und höherer Gewalt (Wetter, Schäden an Objekten, …)
6. Widerrufsbelehrung
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag vor Zahlung des ersten Abschlags zu widerrufen.
Tritt der Auftraggeber danach von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Roschkov Media unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des vereinbarten Betrags für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Roschkov Media kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen in Zahlungsverzug ist.
Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.
7. Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO. Sämtlich Produkte und Dienstleistungen sind aufgrund § 19 UStG umsatzsteuerfrei. Alle Preisangaben erfolgen daher gemäß §19 UStG ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer.
8. Haftung
8.1 Roschkov Media haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
8.2 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von einer Woche nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar. Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn Roschkov Media hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.
9. Produktion
9.1 Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags oder nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.
9.2 Roschkov Media trägt ausschließlich die Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen dahingehend befolgt wurden.
9.3 Wenn der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss dieses Material durch Roschkov Media aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.
9.4 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für das von ihm überlassene Produktionsmaterial verfügt und diese an Roschkov Media überträgt.
9.5 Roschkov Media haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt Roschkov Media keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt, Datensicherungen durchzuführen.
9.6 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an dem verwendeten GEMA-pflichtigen Material besitzt.
9.7 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdfirmen veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt Roschkov Media hierfür keine Haftung.
9.8 Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel liegt bis zur Abnahme bei Roschkov Media.
10. Abnahme
10.1 Roschkov Media übergibt den Film unmittelbar nach der Fertigstellung dem Auftraggeber entweder als Datenträger oder stellt diesen als Downloadlink bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen.
10.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch wenn der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Geschmacksretouren.
10.3 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
11. Lieferfrist
11.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen Roschkov Media und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. Roschkov Media unterrichtet den Auftraggeber auf Wunsch über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.
11.2 Falls Roschkov Media feststellt, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, wird der Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unterrichtet.
11.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, darf der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte oder unterbrochen wurde. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, ist Roschkov Media berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.
11.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die Roschkov Media trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.
12. Verschwiegenheit
Roschkov Media und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.
13. Rechte
13.1 Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Produkten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei Roschkov Media.
13.2 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das ausschließliche Recht, den Film im Internet (Youtube, Webseite) zu nutzen sowie Kopien des Films für eigene Zwecke herzustellen, sofern hierbei keine Rechte Dritter verletzt werden. Für jede andere Nutzungsart (z.B. TV, Kino) müssen die Tonträger-, Aufführungs- und Senderechte bei den Rechteinhabern gesondert erworben werden. Die Kosten und Verantwortung dafür trägt der Auftraggeber.
13.3 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.
13.4 Roschkov Media erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden und für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftragnehmer der Film zur eigenen Nutzung vorliegt.
13.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen durch Roschkov Media selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.
13.6 Das Original Bild- und Tonmaterial sowie etwaige für die Ergänzung oder auch Änderung üblicherweise benötigten Materialien werden von Roschkov Media für drei Jahre kostenlos eingelagert.
13.7 Nach Ablauf der drei Jahre muss die Agentur oder der Auftraggeber nach Aufforderung durch Roschkov Media entscheiden, ob das Material weiter – ab dann aber kostenpflichtig – eingelagert werden soll.
14. Künstlersozialkasse
Die von Roschkov Media berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß §24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an den Auftragnehmer Roschkov Media als nichtjuristische Person, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.
15. Salvatorische Klausel
15.1 Abänderungen dieser allgemeinen Bedingungen und ihnen vorhergehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Fax oder per E-Mail gelten entsprechend.
15.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
16. Gerichtsstand:
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Roschkov Media in Saarbrücken.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge und Vertragsanbahnungen, Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen von Verträgen zwischen Geschäftspartnern (Auftraggeber, Kunden, Partner, Dienstleister und Lieferanten) und Stanislav Roschkov (nachfolgend „ROSCHKOV MEDIA“). Verträge und Vertragsergänzungen mit Geschäftspartnern werden grundsätzlich schriftlich oder elektronisch auf Basis dieser AGB geschlossen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Geschäftspartnern werden zurückgewiesen. Sie kommen auch nicht zur Anwendung, wenn Sie den AGB von Roschkov Media nicht oder nur teilweise widersprechen.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder ROSCHKOV MEDIA erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung von ROSCHKOV MEDIA weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt ROSCHKOV MEDIA, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
1.4. ROSCHKOV MEDIA behält sich die Geltendmachung darüber hinaus gehenden Schadensersatzes vor.
1.5. ROSCHKOV MEDIA überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache, minimale (gemäß AGD/SDSt Vergütungstarifvertrag Design) Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.6. ROSCHKOV MEDIA hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Ein Verzicht muss schriftlich erklärt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
1.7. Vorschläge des Kunden/Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter/Erfüllungsgehilfen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design- Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist ROSCHKOV MEDIA berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die ROSCHKOV MEDIA für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von ROSCHKOV MEDIA hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, in der Regel 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.2. Bei Zahlungsverzug kann ROSCHKOV MEDIA Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design- Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2. ROSCHKOV MEDIA ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ROSCHKOV MEDIA entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von ROSCHKOV MEDIA abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, ROSCHKOV MEDIA im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck usw. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.4. ROSCHKOV MEDIA ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat ROSCHKOV MEDIA dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger und schriftlicher Zustimmung von ROSCHKOV MEDIA geändert werden.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind ROSCHKOV MEDIA Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr seit Ablauf des Jahres, in dem der Geschäftspartner Kenntnis von ihrer Entstehung – nach Vertragsschluss – erlangt hat, oder sich einer Kenntniserlangung – nach Vertragsschluss – grob fahrlässig verschlossen hat. Dies gilt nicht im Falle der durch Vorsatz begründeten Haftung von ROSCHKOV MEDIA, die durch den Geschäftspartner nachzuweisen ist.
6.3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern die Haftung für den Schaden aufgrund einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung von ROSCHKOV MEDIA, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen oder auf arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht. Ausgenommen von der Beschränkung ist ferner die Haftung für Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens.
6.4. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber ROSCHKOV MEDIA 30 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. ROSCHKOV MEDIA ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1. ROSCHKOV MEDIA verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts usw. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinaus gehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.2. ROSCHKOV MEDIA haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten.
7.3. Sofern ROSCHKOV MEDIA notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von ROSCHKOV MEDIA.
7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von ROSCHKOV MEDIA.
7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet ROSCHKOV MEDIA nicht.
7.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei ROSCHKOV MEDIA geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
7.8. Mängel sind ROSCHKOV MEDIA unverzüglich mitzuteilen und vollständig zu beschreiben. Die Sachmängelhaftung von ROSCHKOV MEDIA beschränkt sich zunächst auf ein Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist sie unzumutbar, so hat ROSCHKOV MEDIA zunächst das Recht, dem Geschäftspartner eine Fehlerumgehungsmöglichkeit vorzuschlagen, die bei erfolgreicher Umsetzung als Mängelbeseitigung gilt. Eine erfolgreiche Umgehung ist gegeben, wenn sie den Mangel im zumutbaren Rahmen beseitigt. Ist die Fehlerumgehung für den Geschäftspartner nicht zumutbar, hat der Geschäftspartner das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Sachmängelansprüche verjähren zwölf Monate nach der Ablieferung oder – sofern eine solche stattgefunden hat – nach der Abnahme. Ist ROSCHKOV MEDIA auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden, ohne dass der Geschäftspartner einen Mangel nachgewiesen hat, kann ROSCHKOV MEDIA eine angemessene Vergütung des Aufwandes (Tagessatz) verlangen.
Für Schadensersatzansprüche gilt die nachfolgende Regelung.
ROSCHKOV MEDIA haftet nicht für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Im Falle der teilweisen Verursachung durch Dritte haftet ROSCHKOV MEDIA nur für das eigene Verschulden anteilig. ROSCHKOV MEDIA haftet grundsätzlich nur im Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Soweit ROSCHKOV MEDIA aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, zum Schadensersatz verpflichtet ist, beschränkt sich der seitens ROSCHKOV MEDIA zu leistende Schadensersatz nur auf den Ersatz vorhersehbarer, vertragstypischer Schäden und dies nur bis zu einer maximalen Höhe des Auftragswertes.
Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr seit Ablauf des Jahres, in dem der Geschäftspartner Kenntnis von ihrer Entstehung – nach Vertragsschluss – erlangt hat, oder sich einer Kenntniserlangung – nach Vertragsschluss – grob fahrlässig verschlossen hat. Dies gilt nicht im Falle der durch Vorsatz begründeten Haftung von ROSCHKOV MEDIA, die durch den Geschäftspartner nachzuweisen ist.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern die Haftung für den Schaden aufgrund einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung von ROSCHKOV MEDIA, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen oder auf arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht. Ausgenommen von der Beschränkung ist ferner die Haftung für Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. ROSCHKOV MEDIA behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann ROSCHKOV MEDIA eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann ROSCHKOV MEDIA auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller ROSCHKOV MEDIA übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber ROSCHKOV MEDIA von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saarbrücken.
9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vereinbarungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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